Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97   

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BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97 (https://dejure.org/1997,202)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1997 - 1 B 60.97 (https://dejure.org/1997,202)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 1 B 60.97 (https://dejure.org/1997,202)
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'Das Maria-Syndrom'

Aufführungsverbot für ein Theaterstück, § 166 StGB, Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde in der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache für die Revisionszulassung - Besonders hohe Anforderungen an das Vorliegen einer Eignung eines Theaterstücks zu konkreter Gefährdung des ...

  • maria-syndrom.de

    Maria-Syndrom

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166 Abs. 1 StGB , Umfang der Informationsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 4 Abs. 1; 5 Abs. 3 GG
    Konkordanz zwischen Glaubens- und Kunstfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 304
  • NVwZ 1999, 422 (Ls.)
  • afp 1999, 113
 
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Wird zitiert von ... (776)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
    Der Bundesgerichtshof hat sich ebenfalls wiederholt mit diesem Problembereich beschäftigt (vgl. z.B. BGHSt 37, 55 [BGH 21.06.1990 - 1 StR 447/89]), teilweise unmittelbar im Zusammenhang mit § 166 StGB (GA 1961, 240).
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in mehreren Entscheidungen mit dem Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Straftatbeständen befaßt (vgl. z.B. BVerfGE 81, 278 ).
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86

    Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in unterschiedlichen Zusammenhängen das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und ordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen mehrfach erörtert (vgl. z.B. BVerwGE 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86]; 91, 223 ).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 22.92

    Indizierung eines "schlicht" jugendgefährdenden Kunstwerks; kein genereller

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in unterschiedlichen Zusammenhängen das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und ordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen mehrfach erörtert (vgl. z.B. BVerwGE 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86]; 91, 223 ).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
    Sie gewährt also Personen, die an dem Besuch einer Veranstaltung aus Informationsgründen interessiert sind, kein Recht darauf, daß die Veranstaltung stattfinden darf (vgl. auch Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16).
  • VG Hamburg, 23.01.2012 - 15 E 211/12

    Kein Anspruch einer Einzelperson auf Untersagung der Aufführung des Theaterstücks

    Trägerin des Rechtsguts des "öffentlichen Friedens" ist ausschließlich die staatliche Gemeinschaft (vgl. im Zusammenhang mit der Verneinung der Befugnis von Mitgliedern einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft oder eines sonstigen Mitglieds der Bevölkerung, das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO zu betreiben, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.6.1993, 3 Ws 99/93, juris Rn. 2; OLG München, Beschl. v. 6.3.1995, 2 Ws 1369/93, juris), so dass sich der Antragsteller im Rahmen der polizeilichen Generalklausel von vornherein nicht auf dessen Verletzung berufen kann (anders insoweit der Sachverhalt, der den Entscheidungen OVG Koblenz, Urt. v. 2.12.1996, 11 A 11503/96, juris; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997, 1 B 60/97, juris, zugrunde lag; dort ging es lediglich um die objektive Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Untersagungsverfügung, nicht um den Anspruch eines Einzelnen hierauf).

    Denn dieses wird in einem geschlossenen Theaterraum aufgeführt, so dass der Antragsteller der Aufführung fernbleiben kann und zu ihrer Kenntnisnahme nicht gezwungen wird (vgl. gegen die Berührung der Religionsfreiheit in diesem Zusammenhang Hufen , JuS 1999, S. 911 [912]; ders. , Staatsrecht II, Grundrechte, 2007, § 33 Rn. 51; anders u. U. wegen des "Überraschungseffekts" bei nicht erwarteten Fernsehbeiträgen, vgl. OVG Münster, Urt. v. 27.8.1996, 5 A 3485/94, juris Rn. 9, jedoch auch Rn. 11 ff.).

  • BSG, 28.02.2017 - B 12 R 21/16 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung;

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG Beschluss vom 16.11.1987 - 5b BJ 118/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 60; BSG Beschluss vom 22.7.1988 - 7 BAr 104/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 65; BSG Beschluss vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG Beschluss vom 11.12.1997 - 1 B 60/97 - NJW 1999, 304 und BVerfG Kammerbeschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 02.03.2015 - B 12 KR 60/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97   

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https://dejure.org/1998,322
BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97 (https://dejure.org/1998,322)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1998 - 3 C 6.97 (https://dejure.org/1998,322)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 (https://dejure.org/1998,322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Apotheke - Betrieb eines Autoschalters an einer Apotheke

  • Judicialis

    AMG § 64 Abs. 1 und 3; ; AMG § 69 Abs. 1; ; AMG § 14 Abs. 17; ; AptG 1960 § 18; ; ApBetrO § 4 Abs. 5; ; ApBetrO § 17 Abs. 1 Satz 1; ; ApBetrO § 20

  • rechtsportal.de

    Gewerberecht - Apotheken, Abgabe von Arzneimitteln über einen Autoschalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Kein Verkauf von Arzneimitteln am Autoschalter

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über einen Außenschalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 141
  • NJW 1999, 881
  • NVwZ 1999, 422 (Ls.)
  • DVBl 1999, 43
  • DÖV 1998, 738
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 1.93

    Berufsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 ApBetrO 1987

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97
    Es ist anerkannt, daß die Gerichte bei der Beurteilung derartiger Dauerverwaltungsakte die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung jedenfalls dann zu berücksichtigen haben, wenn das materielle Recht nicht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (vgl. Urteile vom 29. September 1994 - BVerwG 3 C 1.93 - BVerwGE 96, 372 , und vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 108 Rn. 19; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 113 Rn. 25 a; Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 113 Rn. 48).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat in seinem eine apothekenrechtliche Auflage betreffenden Urteil vom 29. September 1994 (BVerwG 3 C 1.93 - a.a.0.) auf die Rechtslage im Zeitpunkt seiner Entscheidung abgestellt.

    Diese Regelung läßt unzweifelhaft erkennen, daß die Apothekenbetriebsordnung die Apotheke als einen nach außen abgeschlossenen Komplex ansieht, innerhalb dessen die Apothekengeschäfte abzuwickeln sind (vgl. dazu Urteil des Senats vom 29. September 1994 - BVerwG 3 C 1.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97
    Es ist anerkannt, daß die Gerichte bei der Beurteilung derartiger Dauerverwaltungsakte die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung jedenfalls dann zu berücksichtigen haben, wenn das materielle Recht nicht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (vgl. Urteile vom 29. September 1994 - BVerwG 3 C 1.93 - BVerwGE 96, 372 , und vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 108 Rn. 19; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 113 Rn. 25 a; Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 113 Rn. 48).
  • BVerwG, 19.10.1989 - 3 C 35.87

    Zur Einordnung von Desinfektionsmitteln - GEHWOL Nagelpilz-Tinktur

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Vorschrift eine generelle Ermächtigung zur Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln begründet (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1989 - BVerwG 3 C 35.87 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 20).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 K 4344/17

    Verbotsverfügung gegen Auto-Poser

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist, da es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 22.01.1998 - 3 C 6.97 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2005 - 1 S 261/05 -, juris Rn. 15; VG Freiburg, Urteil vom 01.06.2007 - 1 K 1972/06 -, juris Rn. 15).
  • VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15

    Nutzungsuntersagung eines Beherbergungs- und Gastronomiebetriebs -

    Die Kammer weist aber darauf hin, dass es zwar in den Pflichtenkreis des Antragstellers fällt, den vollständigen Brandschutznachweis zu erbringen; die Behörde hat aber die Nutzungsuntersagungen wegen ihres Charakters als Dauerverwaltungsakt unter Kontrolle zu halten (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 6/97 - juris Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.02.2011 - 5 S 2285/09 - juris Rn. 32; BayVGH, Urt. v. 15.03.1999 - 14 B 93.1542 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Bei der Beurteilung derartiger Dauerverwaltungsakte haben die Gerichte die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn das materielle Recht nicht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1998 - 3 C 6.97 -, BVerwGE 106, 141 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98   

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https://dejure.org/1998,1767
BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98 (https://dejure.org/1998,1767)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1998 - 3 B 98.98 (https://dejure.org/1998,1767)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 3 B 98.98 (https://dejure.org/1998,1767)
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Politisches und religiöses Werbeverbot an Taxen

§ 26 Abs. 4 BOKraft, Art. 4, 5 GG, Bestimmtheitsanforderungen für einen Grundrechtseingriff, Schutz der "negativen Informations- und Glaubensfreiheit", Konfliktvermeidung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Werbeverbot an Taxen - Politisches und religiöses Werbeverbot an Taxen - Informationsfreiheit - Glaubensfreiheit - Negative Informations- bzw. Glaubensfreiheit - Religionsfreiheit - Gezwungene Meinungs- bzw. Glaubensbekundungen

  • Judicialis

    BOKraft § 26 Abs. 4; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots politischer und religiöser Werbung an Taxen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine politische oder religiöse Werbung auf Taxi

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Politische oder religiöse Werbung auf Taxi

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1 GG; §§ 47, 57 PersBefG;
    Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 805
  • NVwZ 1999, 422 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 309 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1062 (Ls.)
  • DÖV 1999, 647
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98
    Dem Recht auf Ablehnung von glaubensabhängigen Aussagen trägt die Verfassung dadurch Rechnung, daß sie den einzelnen jedenfalls dann vor fremden Glaubensbekundungen schützt, wenn er ihnen infolge staatlicher Veranlassung nicht ausweichen kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. Mai 1995 1 BvR 1087/91 BVerfGE 93, 1 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98
    Mit der Erwägung, daß ein Soldat beanspruchen könne, nicht gegen seinen Willen politischen Aktivitäten anderer Soldaten ausgesetzt zu werden, hat es ferner eine entsprechende Vorschrift des Soldatengesetzes für verfassungsgemäß beurteilt (vgl. Beschluß vom 2. März 1977 2 BvR 1319/76 BVerfGE 44, 197 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54

    Meinungsäußerungsfreiheit und sozialer Frieden einer Hausgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98
    Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend beispielsweise gebilligt, daß ein Hauseigentümer im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der Mieter einem von ihnen das Anbringen von Wahlplakaten am Haus untersagte (vgl. Urteil vom 15. Januar 1958 1 BvR 184/54 BVerfGE 7, 230).
  • VG Berlin, 12.12.1994 - 11 A 663.93

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots politischer Werbung auf Taxen; Chancengleichheit

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98
    Insoweit macht sich der beschließende Senat die Ausführungen des Verwaltungsgerichts (NVwZ 1995, 822) und des Oberverwaltungsgerichts vornehmlich zu Art. 5 Abs. 1 GG zu eigen; namentlich trifft es zu, daß die durch § 26 Abs. 4 Satz 2 BOKraft bewirkte Einschränkung der Meinungsfreiheit (und Glaubensfreiheit) sich lediglich auf eine (von vielen denkbaren) bestimmte Form der Äußerung bezieht.
  • BVerwG, 09.04.1987 - 7 B 29.87

    Taxi - Ausnahmegenehmigungen vom Werbeverbot - Politische Aussagen - Nicht

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat demgegenüber in seiner früheren Rechtsprechung ein politisches Werbeverbot an Taxen für verfassungsgemäß beurteilt (vgl. Beschluß vom 9. April 1987 BVerwG 7 B 29.87 Buchholz 442.015 BOKraft Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98

    Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

    Den Belangen der vorsorgenden Neutralität am nächsten kommen freilich Lösungen, die schon zu einer Konfliktvermeidung beitragen (vgl. BVerfGE 93, 1, 16 ff.), etwa indem sie Konflikten "von vornherein ... die Grundlage entziehen" (Beschluß vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 - NJW 1999, 805) oder aber doch für die Betroffenen "von vornherein" eine "Garantie der Freiwilligkeit" enthalten (BVerfGE 52, 223, 241).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 3 C 24.04

    Berufsfreiheit und Werbeverbote; Eigenwerbung an Taxen; Fremdwerbung an Taxen.

    Diesem Verbot liegt die - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende - Einschätzung des Verordnungsgebers zu Grunde, dass politische und religiöse Werbung ein höheres Konfliktpotential in sich birgt als allgemeine Produktwerbung, weil es ihretwegen eher zu Konflikten kommen kann, die über eine geistige Auseinandersetzung hinausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310/98 - NJW 2000, 1326; BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 - Buchholz 442.015 § 26 BOKraft Nr. 1).
  • BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98

    Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxen verfassungsmäßig

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der N ... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Hans-Christian Ströbele, Holsteiner Ufer 22, Berlin - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. März 1998 - OVG 1 B 14.95 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 1994 - VG 11 A 663.93 -, d) den Widerspruchsbescheid der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe vom 24. August 1993 - II B -, e) den Bescheid des Landeseinwohnermeldeamts Berlin vom 30. Juni 1993 - III C 22 -, 2. mittelbar gegen § 26 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21. Juni 1975 (BGBl I S. 1573), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Mai 1998 (BGBl I S. 1159), hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 4. November 1999 einstimmig beschlossen:.
  • OVG Hamburg, 05.03.2004 - 1 Bf 375/99

    Verbot von nach außen wirkender Eigenwerbung an Taxen; Berufsausübungsfreiheit

    Diese Art von Werbung ist, was das Konfliktpotential angeht, nicht mit werbenden politischen oder religiösen Aussagen vergleichbar, die nach § 26 Abs. 4 Satz 2 BOKraft unzulässig sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.11.1999, NJW 2000, S. 1326; BVerwG, Beschl. v. 28.10.1998, NJW 1999 S. 805).
  • VG Berlin, 19.03.2015 - 23 K 261.13

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

    Zur Vorzensur wird das Verbot des § 5 Abs. 3 S. 1 GlüStV auch nicht dadurch, dass die Möglichkeit besteht, gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 GlüStV Ausnahmen von diesem Verbot zu erlauben (vgl. VG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 1994 - 11 A 663/93 -, NVwZ 1995, 822; nachgehend bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 -, und BVerfG, Beschluss vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310.98 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98   

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https://dejure.org/1998,1592
BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98 (https://dejure.org/1998,1592)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1998 - 5 C 2.98 (https://dejure.org/1998,1592)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 5 C 2.98 (https://dejure.org/1998,1592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattung zwischen Kriegsopferfürsorge-/Sozialhilfeträger

  • Wolters Kluwer

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Kriegsopferfürsorge

  • Judicialis

    BVG § 25 Abs. 4; ; SGB X § 104 Abs. 1 und 2

  • rechtsportal.de

    BVG § 25 Abs. 4; SGB X § 104 Abs. 1, Abs. 2
    Kriegsopferfürsorge; Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Kriegsopferfürsorge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 269
  • NVwZ 1999, 422
  • DVBl 1999, 461
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93

    Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß -

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98
    Zwar setzt § 104 Abs. 1 SGB X voraus, daß die von den in Betracht kommenden, im Vorrang-Nachrang-Verhältnis stehenden Sozialleistungsträgern zu erbringenden Leistungen gleichartig sind, da nur dann der erstleistende Träger eine Verpflichtung des vorrangig verpflichteten Trägers erfüllen kann (vgl. BSGE 57, 218 ; 74, 36 sowie BSG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 87/94 - ).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98
    Zwar ist dem Beklagten und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (RdSchr. vom 31. Mai 1989 ) zuzugeben, daß die Lebenswirklichkeit behinderter Erwachsener, die nach Vollendung des 21. Lebensjahres im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe stationär betreut werden, dadurch geprägt wird, daß auch für ihren allgemeinen, nicht behinderungsbedingten Lebensbedarf, der von der Eingliederungshilfe mitumfaßt wird (§ 27 Abs. 3 BSHG), wegen § 91 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG in aller Regel die Sozialhilfe und nicht ihre unterhaltspflichtigen Eltern aufkommen (vgl. hierzu und zu den gesetzgeberischen Gründen BVerwGE 56, 220 ; 92, 330 ; 98, 106 ).
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98
    Zwar ist dem Beklagten und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (RdSchr. vom 31. Mai 1989 ) zuzugeben, daß die Lebenswirklichkeit behinderter Erwachsener, die nach Vollendung des 21. Lebensjahres im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe stationär betreut werden, dadurch geprägt wird, daß auch für ihren allgemeinen, nicht behinderungsbedingten Lebensbedarf, der von der Eingliederungshilfe mitumfaßt wird (§ 27 Abs. 3 BSHG), wegen § 91 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG in aller Regel die Sozialhilfe und nicht ihre unterhaltspflichtigen Eltern aufkommen (vgl. hierzu und zu den gesetzgeberischen Gründen BVerwGE 56, 220 ; 92, 330 ; 98, 106 ).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94

    Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98
    Zwar setzt § 104 Abs. 1 SGB X voraus, daß die von den in Betracht kommenden, im Vorrang-Nachrang-Verhältnis stehenden Sozialleistungsträgern zu erbringenden Leistungen gleichartig sind, da nur dann der erstleistende Träger eine Verpflichtung des vorrangig verpflichteten Trägers erfüllen kann (vgl. BSGE 57, 218 ; 74, 36 sowie BSG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 87/94 - ).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94

    Beihilfe bei Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers an erwachsene behinderte

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98
    Zwar ist dem Beklagten und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (RdSchr. vom 31. Mai 1989 ) zuzugeben, daß die Lebenswirklichkeit behinderter Erwachsener, die nach Vollendung des 21. Lebensjahres im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe stationär betreut werden, dadurch geprägt wird, daß auch für ihren allgemeinen, nicht behinderungsbedingten Lebensbedarf, der von der Eingliederungshilfe mitumfaßt wird (§ 27 Abs. 3 BSHG), wegen § 91 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG in aller Regel die Sozialhilfe und nicht ihre unterhaltspflichtigen Eltern aufkommen (vgl. hierzu und zu den gesetzgeberischen Gründen BVerwGE 56, 220 ; 92, 330 ; 98, 106 ).
  • BSG, 14.11.1984 - 4 RJ 57/84

    Erstattungspflichtigkeit einer Landesversicherungsanstalt (LVA) gegenüber dem

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98
    Zwar setzt § 104 Abs. 1 SGB X voraus, daß die von den in Betracht kommenden, im Vorrang-Nachrang-Verhältnis stehenden Sozialleistungsträgern zu erbringenden Leistungen gleichartig sind, da nur dann der erstleistende Träger eine Verpflichtung des vorrangig verpflichteten Trägers erfüllen kann (vgl. BSGE 57, 218 ; 74, 36 sowie BSG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 87/94 - ).
  • BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74

    Vorläufige Hilfeleistung in Form der Zahlung einer Ernährungszulage im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98
    Die Gerichtskostenfreiheit ergibt sich aus § 188 Satz 2 VwGO, der auch für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern gilt (BVerwGE 47, 233 ).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87

    Verhältnis von Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu Leistungen zur

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98
    Durch Art. 2 Nr. 2 KOVAnpG 1988 ist dieser - relative (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - BVerwG 5 C 47.87 - ) - Nachrang der Leistungen der Kriegsopferfürsorge für Familienmitglieder ersatzlos gestrichen worden.
  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Gleichartigkeit liegt vor, wenn die Gewährung der Sozialleistung durch den erstleistenden Träger zugleich eine Verpflichtung des in Anspruch genommenen zweiten Trägers erfüllt hat (Urteil vom 14. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 2.98 - BVerwGE 107, 269 = Buchholz 436.7 § 25 BVG Nr. 5 S. 1 ; BSG, Urteil vom 14. November 1984 - 1/4 RJ 57/84 - BSGE 57, 218 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - 12 A 3117/07

    Einsatz des Vermögens des Opfers einer Straftat als Härte i.S.d. § 90 Abs. 3

    Diese Bestimmungen setzen das Bestehen miteinander konkurrierender Leistungsverpflichtungen unterschiedlicher Sozialleistungsträger voraus, die auf die Erbringung von Leistungen gerichtet sind, die gleich, gleichartig, einander entsprechend, kongruent, einander überschneidend oder deckungsgleich sind, Vgl. BVerwG, Urteile vom 2.3.2006 - 5 C 15.05 -, BVerwGE 125, 95, vom 23.9.1999 - 5 C 26.98 -, BVerwGE 109, 325, und vom 14.10.1998 - 5 C 2.98 -, BVerwGE 107, 269, jeweils m. w. N. auch zur Rechtsprechung des BSG; vgl. ferner Roos, in: von Wulffen, SGB X, 6. Aufl. 2008, § 104 Rn. 11.
  • VG Würzburg, 23.07.2020 - W 3 K 18.1656

    Abgrenzung Jugendhilfe und Sozialhilfe

    Gleichartigkeit liegt vor, wenn die Gewährung der Sozialleistung durch den erstleistenden Träger zugleich eine Verpflichtung des in Anspruch genommenen zweiten Trägers erfüllt hat (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 14.10.1998 - 5 C 2/98 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2008 - 12 A 510/08
    15.06 -, BVerwGE 125, 95, und vom 14. Oktober 1998 - 5 C 2.98 -, BVerwGE 107, 269, letzteres m. w. N. auch zur Rechtsprechung des BSG; vgl. ferner Roos, in: von Wulffen, SGB X, 6. Aufl. 2008, § 104 Rn. 11.
  • VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13

    Kindergartenrecht; Heimrecht

    Als solche Verfahren sind Erstattungsstreitigkeiten zwischen zwei Gebietskörperschaften anzusehen, für die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Fassungen des § 188 VwGO, bevor § 188 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO durch Artikel 1 Nr. 26 des RmBereinVpG ab dem 01. Januar 2002 (vgl. Art. 7 Abs. 1 RmBereinVpG) an den bisherigen Satz 2 des § 188 VwGO angefügt worden war, keine Gerichtskosten zu erheben waren (vgl. hierzu: BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 1998 - 5 C 2.98 - ZFSH/SGB 1999, 217, [219] und vom 28. November 1974 - 5 C 18.74 - BVerwGE 47, 233, [237 f.]).
  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 4.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

    Sozialhilfeträger können für Leistungen der Eingliederungshilfe an Familienmitglieder eines Beschädigten vom Träger der Kriegsopferfürsorge Erstattung nach § 104 SGB X auch dann verlangen, wenn der Beschädigte als Unterhaltspflichtiger mit einer Heranziehung wegen der Härteklausel des § 91 BSHG nicht rechnen muß (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 5 C 2.98 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 8.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

    Der Träger der Kriegsopferfürsorge ist auch dann gegenüber dem Träger der Sozialhilfe zu Leistungen für Familienmitglieder eines Beschädigten vorrangig verpflichtet, wenn der Beschädigte als Unterhaltspflichtiger mit einer Heranziehung wegen der Härteklausel des § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG nicht rechnen müßte (vgl. Urteil vom selben Tage BVerwG 5 C 2.98 , zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

    Sozialhilfeträger können für Leistungen der Eingliederungshilfe an Familienmitglieder eines Beschädigten vom Träger der Kriegsopferfürsorge Erstattung nach § 104 SGB X auch dann verlangen, wenn der Beschädigte als Unterhaltspflichtiger mit einer Heranziehung wegen der Härteklausel des § 91 BSGH nicht rechnen muß (wie Urteil vom selben Tage - BVerwG 5 C 2.98 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • OVG Brandenburg, 07.02.2000 - 4 B 128/99

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Verlängerung, Beschränkung,

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  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 7.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

    Der Träger der Kriegsopferfürsorge ist auch dann gegenüber dem Träger der Sozialhilfe zu Leistungen für Familienmitglieder eines Beschädigten vorrangig verpflichtet, wenn der Beschädigte als Unterhaltspflichtiger mit einer Heranziehung wegen der Härteklausel des § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG nicht rechnen müßte (vgl. Urteil vom selben Tage - BVerwG 5 C 2.98 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 9.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99

    Gerichtskostenfreiheit; Jugendhilfe; Erlaubniserteilung

  • OLG Köln, 25.01.2000 - 3 U 77/99
  • SG Lüneburg, 21.10.2009 - S 22 SO 160/09

    Anspruch der Übernahme der Kosten einer Pflegeheimunterbringung im Rahmen der

  • VG Berlin, 16.07.2015 - 22 K 37.15

    Anspruch auf Eingliederungshilfe

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2396
BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97 (https://dejure.org/1998,2396)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1998 - 8 C 9.97 (https://dejure.org/1998,2396)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1998 - 8 C 9.97 (https://dejure.org/1998,2396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichszahlung zum Abbau von Fehlsubventioierung im Wohnungswesen - Anforderungen an die Rechtfertigung der Beschränkung der Ausgleichszahlung - Sinn und Zweck der Fehlbelegungsabgabe - Verfassungsrechtliche Überprüfung der gestuften Heranziehung zur ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlbelegungsabgabe; Berücksichtigung kommunaler Mietspiegel

  • Judicialis

    AFWoG § 1 Abs. 1; ; AFWoG § 3; ; AFWoG NW Art. 2 Nr. 1; ; AFWoG NW Art. 2 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    AFWoG § 1 Abs. 1, 3; AFWoG NW Art. 2 Nr. 1, 6
    Fehlbelegungsabgabe - Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen; Fehlbelegungsabgabe; verfassungskonforme Auslegung von Bundes- und Landesrecht; Beschränkung der Ausgleichszahlung; Berücksichtigung kommunaler Mietspiegel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 735
  • NVwZ 1999, 422 (Ls.)
  • NZM 1999, 181
  • ZMR 1999, 286
  • DVBl 1999, 1379 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1988 2 BvL 9/85 und 3/86 (BVerfGE 78, 249 ) führt das Fehlen einer Übergangsregelung nicht zur Nichtigkeit des Gesetzes über den Abbau von Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG).

    Die Abschöpfung eines nicht mehr gerechtfertigten Subventionsvorteils ist schon aus sich heraus zumutbar (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 278).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Fehlbelegungsabgabe ausschließlich als Instrument zur Abschöpfung nicht mehr gerechtfertigter Mietzinsvorteile aufgrund einer von der öffentlichen Hand gewährten Subvention dienen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 266 f., 277 f.).

    Als Abschöpfungsabgabe gleicht sie "allein den aus der öffentlichen Wohnungsbauförderung erwachsenden Mietzinsvorteil" aus, der "auf staatlicher Gewährung" beruht (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 277).

    Ihr Zweck, die Fehlleitung von Subventionen auszugleichen, bestimmt zugleich die Grenzen, die der Bemessung der Abgabe von Verfassungs wegen gezogen sind (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 267 f. und 277 f.).

    Diese Subventionsvorteile bestehen darin, daß Inhaber solcher Wohnungen, die ungeachtet des Wegfalls der Voraussetzungen ihrer Wohnberechtigung in ihren Wohnungen bleiben dürfen, weiterhin nur die verbilligte Miete zu entrichten haben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 268, 277).

    Mietzins und Fehlbelegungsabgabe dürfen deswegen insgesamt den Abgabepflichtigen nicht stärker belasten, als wenn er "in einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung seiner Gemeinde" wohnte (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 268, 278).

    Zwar sind im allgemeinen typisierende Regelungen verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 287 f.).

  • BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 12.95

    Fehlbelegungsabgabe - Berücksichtigung der der in einem kommunalen Mietspiegel

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97
    Die tatsächliche Brauchbarkeit des kommunalen Mietspiegels zur Feststellung der maßgebenden Vergleichsmiete ist im Rechtsstreit erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen zu überprüfen (wie Urteil vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 12.95 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 15).

    Alle diese verfassungsrechtlichen Einwände, die das Revisionsgericht auch zu prüfen hat, soweit sie sich auf irrevisible Vorschriften beziehen (vgl. Urteil vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 12.95 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 15 S. 23 m.w.N.), greifen nicht durch.

    Sie stellt keinen Ersatz für eine wegen der Mietpreisbindung ausgeschlossene Mieterhöhung nach § 2 MHG dar (Urteil vom 8. November 1996 BVerwG 8 C 12.95 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 15 S. 23 ).

    Dieser Maßstab stimmt in der Sache mit der Obergrenze der in einem kommunalen Mietspiegel zutreffend ausgewiesenen Mietzinsspanne für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage überein (vgl. Urteile vom 7. Juni 1996 BVerwG 8 C 22-24.94 und BVerwG 8 C 5.95 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 14 S. 10 und vom 8. November 1996 BVerwG 8 C 12.95 -, a.a.O. S. 28).

    Das Berufungsgericht hat jedoch verkannt, daß im Einzelfall die tatsächliche Handhabung des kommunalen Mietspiegels zur Festlegung der maßgebenden Vergleichsmiete erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen überprüft werden muß, wenn der zur Fehlbelegungsabgabe herangezogene Wohnungsinhaber den seiner Wohnung zugewiesenen Mietwert substantiiert in Zweifel zieht (vgl. Urteile vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94 u.a. -, a.a.O. S. 22 und 8. November 1996 BVerwG 8 C 12.95 -, a.a.O. S. 32).

    Der Verweis in Art. 2 Nr. 6 Abs. 2 Satz 3 AFWoG NW Fassung 1992 - auf die im örtlichen Mietspiegel ausgewiesene Obergrenze einer Mietzinsspanne rechtfertigt bei Wahrung des bundes(verfassungs)rechtlichen Beschränkungsgebots weder eine Typisierung und Pauschalisierung zum Nachteil des Fehlbelegungsabgabenpflichtigen noch eine Beschränkung zur Verfügung stehender Nachweismöglichkeiten zur Maßgeblichkeit der konkreten Marktmiete (Urteil vom 8. November 1996 BVerwG 8 C 12.95 -, a.a.O. S. 23 bzw. 31).

    Ein Genauigkeitsrabatt zu Lasten des Abgabenpflichtigen ist unzulässig (Urteil vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 12.95 - , a.a.O. S. 28 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97
    Doch wie die ortsübliche Vergleichsmiete weder in einem Rechtsstreit um ein Mieterhöhungsverlangen noch in Bußgeld- oder Strafverfahren allein anhand eines substantiiert in Zweifel gezogenen Mietspiegels festgestellt werden darf (Urteil vom 26. Januar 1996 BVerwG 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 ), so muß auch bei der Feststellung des abzuschöpfenden Subventionsvorteils begründeten Zweifeln an der richtigen Verwendung des Mietspiegels nachgegangen werden.
  • BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 160/91

    Heranziehung eines Mietspiegels und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97
    Verfassungsrechtlich unbedenklich kann im Einzelfall auch die gerichtliche Verwertung eines geeigneten Mietspiegels ohne zusätzliche Heranziehung eines Sachverständigen sein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. März 1991 1 BvR 160/91 - WM 1991 S. 523).
  • OLG München, 12.09.1990 - 20 U 4549/89

    Anwendung des § 56 Gewerbeordnung (GewO) als Verbotsgesetz im Sinne des § 134

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97
    Verfassungsrechtlich unbedenklich kann im Einzelfall auch die gerichtliche Verwertung eines geeigneten Mietspiegels ohne zusätzliche Heranziehung eines Sachverständigen sein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. März 1991 1 BvR 160/91 - WM 1991 S. 523).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 23.94

    Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97
    Die Freigabeklausel, gegen die aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts einzuwenden ist (vgl. Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 23.94 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 14 S. 10 = BVerwGE 101, 211 ), bewirkt, daß die bundesrechtliche Regelung über die niedrige Abgabenhöhe hier als nicht erlassen gilt.
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 5.95

    Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97
    Dieser Maßstab stimmt in der Sache mit der Obergrenze der in einem kommunalen Mietspiegel zutreffend ausgewiesenen Mietzinsspanne für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage überein (vgl. Urteile vom 7. Juni 1996 BVerwG 8 C 22-24.94 und BVerwG 8 C 5.95 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 14 S. 10 und vom 8. November 1996 BVerwG 8 C 12.95 -, a.a.O. S. 28).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94

    Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen - Erlaß des Fehlbelegungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97
    Das Berufungsgericht hat jedoch verkannt, daß im Einzelfall die tatsächliche Handhabung des kommunalen Mietspiegels zur Festlegung der maßgebenden Vergleichsmiete erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen überprüft werden muß, wenn der zur Fehlbelegungsabgabe herangezogene Wohnungsinhaber den seiner Wohnung zugewiesenen Mietwert substantiiert in Zweifel zieht (vgl. Urteile vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94 u.a. -, a.a.O. S. 22 und 8. November 1996 BVerwG 8 C 12.95 -, a.a.O. S. 32).
  • Drs-Bund, 17.08.1981 - BT-Drs 9/744
    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97
    Das Antragsverfahren ist für erforderlich gehalten worden, weil die zuständigen Stellen in aller Regel nicht über die jeweilige Höhe des für die Wohnung preisrechtlich zulässigen, insbesondere des tatsächlich bezahlten Entgelts unterrichtet sind (so die Begründung zu § 6 des Regierungsentwurfs, BTDrucks 9/744 S. 19 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    Besondere Bedeutung kommt dabei dem Verlauf der Stichstraße, ihrer Länge, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke und dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet, zu (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.9.1998 - 8 C 9.97 -, NVwZ 1999, 997).
  • VG Meiningen, 25.01.2006 - 5 E 386/05

    Anfechtung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Windkraftanlagen;

    Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage nach § 212 a Abs. 1 BauGB erfasst auch die Rechtsbehelfe einer Gemeinde, mit denen sie sich gegen eine ohne ihr erforderliches Einvernehmen erteilte Baugenehmigung wendet (vgl. HessVGH, Beschl. v. 07.12.2000 - 4 TG 3044/99 -, BauR 2001, 924 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 09.03.1999 - 1 M 405/99 -, NVwZ 1999, 1005 f.; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 11.05.1998 - 5 S 465/98 -, NVwZ 1999, 422 f.; VG Neustadt, Beschl. v. 08.08.2005 - 4 L 1226/05.NW -, zitiert nach Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2002 - 2 L 75/01

    Fehlbelegungsabgabe, Ausgleichszahlung, Vergleichsmiete

    Das Landesrecht setzt Bundesrecht nicht um, sondern nutzt nur den legislatorischen Freiraum, den § 16 Abs. 1 AFWoG gelassen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.1998 - 8 C 9.97 - , Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 17 = NJW 1999 735 m. w. N.).
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